Umfrage - Wie soll unser Maskottchen heißen?

Hinweis: Für die Teilnahme an der Verlosung nennt uns bitte im Feld Name (erforderlich) Euren vollständigen Namen, Vornamen und Emailadresse.
 

 

Beim SV 98 Schwetzingen gibt es ab sofort ein neues Gesicht, oder besser gesagt: ein neues Tier.
 
Der traditionsreiche Fußballverein hat ein eigenes Maskottchen bekommen: einen Wolf. Damit ein Stück SV 98 künftig auch bei den Fans zu Hause sein kann, soll der Wolf natürlich nicht namenlos bleiben. Und genau darüber darf nun die Community entscheiden.
 
Drei Namen wurden ausgewählt, die nun zur Wahl stehen: Fritz, Toni und Lobo.
 
Welcher Name am Ende das Rennen macht, liegt in den Händen der Fans und Freunde des Vereins. Mitmachen lohnt sich dabei gleich doppelt: Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abstimmung wird ein attraktives SV-98-Spieltagspaket verlost, bestehend aus zwei Dauerkarten für die Heimspiele der 1. Mannschaft des SV 98, einem Fanschal sowie natürlich dem neuen Wolf-Maskottchen.
 
Die Abstimmung läuft noch bis einschließlich 08. Oktober 2026 über die Homepage des SV 98 Schwetzingen. Also: Mitmachen, Stimme abgeben und mitentscheiden, wie der neue Wolf des SV 98 künftig heißen soll!

Teilnahmebedingungen für die Abstimmung zur Namenswahl des SV 98 Maskottchens

1. Veranstalter

Veranstalter der Abstimmung und der damit verbundenen Verlosung ist:

SV 98 Schwetzingen e.V.
Ketscher Landstrasse 11, 68723 Schwetzingen
geschaeftsstelle@sv98schwetzingen.de

2. Gegenstand der Aktion

Der SV 98 Schwetzingen hat ein neues Vereinsmaskottchen in Form eines Wolfs eingeführt.

Im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung können Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den Namen des neuen Maskottchens abstimmen. Zur Auswahl stehen:

* Fritz
* Toni
* Lobo

Unter allen gültigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird nach Ende der Abstimmung zusätzlich ein Gewinn verlost.

Die Teilnahme an der Abstimmung ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder einer sonstigen Leistung abhängig.

3. Teilnahmezeitraum

Die Teilnahme ist  bis einschließlich 08.10.2026, 23:59 Uhr möglich.

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehende Teilnahmen werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen.

Auch Kinder und Jugendliche dürfen teilnehmen. Minderjährige benötigen für die Teilnahme die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigten).

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder des Vorstands des SV 98 Schwetzingen sowie Personen, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung der Abstimmung und Verlosung befasst sind, sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige.

Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig. Der Veranstalter ist berechtigt, Mehrfachteilnahmen sowie offensichtlich missbräuchliche oder manipulierte Teilnahmen von der Verlosung auszuschließen.

5. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt über das auf der Homepage des SV 98 Schwetzingen bereitgestellte Abstimmungsformular.

Für die Teilnahme ist die Auswahl eines der zur Abstimmung gestellten Namen erforderlich.

Sofern für die Durchführung der Verlosung personenbezogene Daten erhoben werden, sind ausschließlich die hierfür erforderlichen Angaben zu machen.

Mit der Teilnahme erklärt sich die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erklärt der gesetzliche Vertreter durch seine Zustimmung zugleich sein Einverständnis mit der Teilnahme des Kindes bzw. Jugendlichen.

6. Gewinn

Unter allen gültigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird folgender Gewinn verlost:

Ein SV-98-Fanpaket bestehend aus:

* 2 Dauerkarten für die Heimspiele der 1. Herren-Mannschaft des SV 98 Schwetzingen für die Saison 2026/27,
* 1 SV-98-Fanschal und
* 1 Wolf-Maskottchen des SV 98 Schwetzingen.

Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen.

Die Dauerkarten gelten entsprechend den jeweils gültigen Bedingungen des SV 98 Schwetzingen und berechtigen zum Besuch der Heimspiele der 1. Herren-Mannschaft im jeweils angegebenen Geltungszeitraum.

7. Ermittlung des Gewinners

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums wird unter allen gültigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die an der Abstimmung teilgenommen haben, ein Gewinner per Zufallsziehung ermittelt.

Die Gewinnchance ist unabhängig davon, für welchen der zur Abstimmung gestellten Namen die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer gestimmt hat.

Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Verlosung und der Gewinnerermittlung ist ausgeschlossen.

8. Benachrichtigung des Gewinners

Der Gewinner wird über die bei der Teilnahme angegebene Kontaktmöglichkeit benachrichtigt.

Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Gewinn und es kann ein neuer Gewinner ausgelost werden.

Sofern der Gewinner minderjährig ist, erfolgt die Gewinnübergabe nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

9. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Abstimmung und der Verlosung auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, mehrfach teilnehmen, falsche Angaben machen oder versuchen, die Abstimmung bzw. Verlosung technisch oder auf sonstige Weise zu manipulieren.

Ein Anspruch auf Teilnahme oder auf einen Gewinn besteht in diesen Fällen nicht.

10. Änderung oder Beendigung der Aktion

Der SV 98 Schwetzingen behält sich das Recht vor, die Abstimmung oder Verlosung aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, zu ändern oder auszusetzen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

11. Datenschutz

Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden vom SV 98 Schwetzingen ausschließlich zur Durchführung der Abstimmung und der damit verbundenen Verlosung verarbeitet.

Hierzu können insbesondere der Name sowie eine Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail-Adresse) gehören.

Die Daten werden nicht ohne gesonderte Einwilligung für Werbezwecke verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Aktion erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung des SV 98 Schwetzingen enthalten.

12. Keine Verbindung zu sozialen Netzwerken

Die Abstimmung und Verlosung stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken und werden von diesen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 11.09.2026