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Ergebnisse

1. Mannschaft

FC Victoria Bammental

SV 98 Schwetzingen

2. Mannschaft

TSG Rheinau 2

SV 98 Schwetzingen 2

A1-Jugend U19

DJK Feudenheim

SV98 Schwetzingen

B1-Jugend U17

SV 98 Schwetzingen

FC Astoria Walldorf 2

B2-Jugend U16

SV98 Schwetzingen 2

TSG/Eintracht Plankstadt

C1-Jugend U15

SV 98 Schwetzingen

TSG 1862/09 Weinheim 2

C2-Jugend U14

SV 98 Schwetzingen 2 Flex

SC 08 Reilingen 2

D-Jugend U12/U13

SV 98 Schwetzingen 2

6

JSG RW Rheinau / Hirschacker

1

Kommende Spiele

C1-Jugend U15:
08.11.2025 12:00 Uhr

VFB Eppingen

SV 98 Schwetzingen

B2-Jugend U16:
08.11.2025 13:30 Uhr

SV98 Schwetzingen 2

SC 08 Reilingen

1. Mannschaft:
08.11.2025 14:30 Uhr

SV 98 Schwetzingen

ASC Neuenheim

B1-Jugend U17:
08.11.2025 15:00 Uhr

SV Waldhof-Mannheim 2

SV 98 Schwetzingen

A1-Jugend U19:
08.11.2025 17:00 Uhr

SV98 Schwetzingen

JSG Dielheim/Wiesloch/Baiertal

2. Mannschaft:
09.11.2025 12:00 Uhr

SV 98 Schwetzingen 2

MFC 08 Lindenhof 2

C2-Jugend U14:
09.11.2025 17:00 Uhr

VfR Mannheim 4 Flex

SC 08 Reilingen 2

Jetzt Online: 10

Heute Online: 211

Gestern Online: 829

Diesen Monat: 5967

Letzter Monat: 30630

Total: 1115555

Erstmalige Spielgenehmigung

Um am verbandsorganisierten Spielbetrieb teilnehmen zu können, muss ein Spieler über eine Spielerlaubnis verfügen. Hat der Spieler in Deutschland noch keine Spielerlaubnis, d.h. der Spieler hat noch KEIN offizielles Spiel bestritten, muss ein Antrag auf Erteilung der erstmaligen Spielerlaubnis beantragt werden.


Erstmalige Spielgenehmigung international

Ein Antrag auf Spielerlaubnis eines ausländischen Spielers muss durch den Verein bei der Passstelle des Badischen Fußballverbands gestellt und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund bearbeitet werden. Diese Bearbeitung kann bis zu 30 Tage dauern. 


 Ausländische Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen folgende Unterlagen: 

  • Antrag auf erstmalige Spielgenehmigung 
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis)


Ausländische Kinder und Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, benötigen folgende Unterlagen: 

  • Antrag auf erstmalige Spielgenehmigung 
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis) 
  • Internationaler Fragebogen 
  • Meldebestätigung der Eltern und des Spielers über den Wohnort in Deutschland 
  • Elternbrief International